Kosten
Nicht jede freie Schule ist teuer!
Der Wert von Bildung kann nicht mit Geld aufgewogen werden, da sie jungen Menschen hilft, ihre Ziele zu erreichen, ihre Identität zu formen und Herausforderungen zu meistern.
Um die besonderen Angebote und Rahmenbedingungen unserer Schule auf hohem Niveau halten zu können, ist durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein Schulgeld für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu entrichten. Die entstehenden Kosten gliedern sich auf in:
Schulmaterialien, besondere Freizeitangebote, Exkursionen und die Schulkleidung sind in den o. g. Beträgen nicht enthalten. In sozialen Härtefällen kann das Schulgeld entsprechend des individuellen Falls reduziert werden.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulkosten, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen
In Deutschland können 30 % der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.Ä. Unser Schulträger ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können. Zur Sicherheit sollten Sie eine Konsultation bei Ihrer/Ihrem Steuerberater*in in Anspruch nehmen.